Was ist eine Enquete-Kommission? Und warum brauchen wir eine Enquete-Kommission Fluchtursachen?
Die tagespolitische Debatte ist durch aktuelle Ereignisse, in unserem Fall durch Flüchtlingszahlen, Flüchtlingsdramen und die Herausforderungen der Integration bestimmt. Aktuelle Probleme erfordern kurzfristiges Handeln, längerfristige Veränderungen, die an den strukturellen Ursachen ansetzen, werden in den Hintergrund gedrängt. Deshalb braucht es einen politischen Raum, in dem eine differenzierte Analyse und tragfähige, nachhaltige Lösungsvorschläge erarbeitet werden können. Genau dies bieten Enquete-Kommissionen. Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 56) können Enquetekommissionen „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ eingesetzt werden. Sie sollen sich überparteilich intensiv mit komplexen Themen auseinandersetzen und (möglichst) gemeinsame Handlungsstrategien erarbeiten, die dann gemeinsam von allen Fraktionen getragen werden können..
Die Einsetzung einer Enquete-Kommission muss vom Parlament beantragt werden und braucht die Zustimmung von einem Viertel der Abgeordneten. Die parlamentarischen Mitglieder der Enquete-Kommission werden von den Bundestagsfraktionen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Parlament benannt. Danach werden in der gleichen Anzahl externe Experten benannt, die beratende Aufgaben haben und zugleich vollwertige Mitglieder der Enquete-Kommission mit eigenem Stimmrecht sind. Damit ist die Verbindung der Enquete-Kommission zur Wissenschaft und Gesellschaft gestärkt, ebenso wie durch öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, die nicht in die Kommission berufen sind. Die Enquete-Kommission erarbeitet einen Abschlussbericht mit Analysen und Handlungsstrategien, über die dann der Bundestag berät – möglichst bis zum Ende der Legislaturperiode.
Enquete-Kommissionen gibt es seit 1969. Erfolgreiche Beispiele sind: Die Enquete-Kommissionen zum Themenfeld Energie und Klima haben wesentlich zur heutigen Energie- und Klimapolitik beigetragen (1981-1983, 1987-1990, 1998-2002); die Enquete-Kommission zu“ Chancen und Risiken der Gentechnologie“ (1984-1992) hat die Diskussion über das brisante Thema stark befördert; auf der Grundlage des Abschlussberichts der Enquete-Kommission zum „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung“ (1994-1998) hat der Deutsche Bundestag eine Nachhaltigkeitsstrategie und die Einrichtung des Rats für nachhaltige Entwicklung beschlossen.
Eine Enquete-Kommission „Fluchtursachen“ soll eine offene, gut informierte, interdisziplinäre Analyse eines komplexen und langfristigen Problems ermöglichen und eine Verständigungsbasis in Parlament und Gesellschaft schaffen. Sie soll vor allem aufzeigen, wo und inwieweit Deutschland zu Fluchtursachen beiträgt und wie die deutsche Politik (und ihr Einfluss in der EU und international) dazu beitragen kann, Fluchtursachen durch Veränderungen von Strukturen zu bekämpfen – sowohl in Deutschland wie auch in Beziehungen zu anderen Staaten. Die Bekämpfung von Fluchtursachen ist auch Ziel der Sustainable Development Goals und wurde in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Eine Enquete-Kommission Fluchtursachen kann diese Aufgabe fokussiert und mit dem Wissen und der Erfahrung von Parlamentariern und Experten angehen und wichtige Analyse- und Beratungsarbeit leisten und so Regierungshandeln fundieren.
Die wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen ist eine längerfristige Aufgabe, für die eine Enquete-Kommission einen analytischen Rahmen und die Grundlagen für eine koordinierte Strategie erarbeiten kann. Das kann freilich nicht bedeuten, die Maßnahmen gegen Fluchtursachen auf die lange Bank zu schieben. Was heute erkannt ist und unternommen werden kann, soll und muss auch getan werden.